Freiheit, die sie meinen…
Schon die Bezeichnung „Medienfreiheitsgesetz“ ist nicht nur Euphemismus oder Schönfärberei, sondern eine glatteLüge. Auf den ersten etwas mehr als 20 von insgesamt 37 Seiten werden in 78 Absätzen die Gründe für diese Verordnung erläutert, ehe auf Seite 21 der eigentliche Gesetzestext beginnt.