Freiheit, die sie meinen…
Schon die Bezeichnung âMedienfreiheitsgesetzâ ist nicht nur Euphemismus oder SchönfĂ€rberei, sondern eine glatteLĂŒge. Auf den ersten etwas mehr als 20 von insgesamt 37 Seiten werden in 78 AbsĂ€tzen die GrĂŒnde fĂŒr diese Verordnung erlĂ€utert, ehe auf Seite 21 der eigentliche Gesetzestext beginnt.