Darf der deutsche Staat Artikel 20 GG vernichten?
Künstler Ralph Boes zieht vor das Bundesverfassungsgericht.
Der Berliner Künstler und Bürgerrechtler Ralph Boes hat beim Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Grund: Behörden wollen sein Kunstwerk, eine
Buchenstele mit dem per Hand eingeschnitzten und vergoldeten Artikel 20 des
Grundgesetzes, vernichten.
Boes spricht von einem Vorgang, der den Kern der Demokratie berührt.
„Kunst nimmt ja oft vorweg, was später in der Wirklichkeit geschieht. Denken wir nur an
Orwells 1984. Wenn jetzt der Artikel 20 GG vernichtet wird, handelt es sich um ein
Realbild zum Zustand unserer Republik“, sagt Boes.
Ein Kunstwerk zur Verfassung soll vernichtet werden.
Die Stele entstand 2018/19 auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin und wurde
gemeinsam mit hunderten Bürgerinnen und Bürgern geschnitzt. Zum 70. Geburtstag des
Grundgesetzes und zum 30. Jubiläum des Mauerfalls (jeweils 2019) wurde sie an der
Uferpromenade am Bundestag neben dem berühmten Kunstwerk „Grundgesetz ’49“ von
Dani Karavan aufgestellt, das die Artikel 1 bis 19 zeigt.
Artikel 1 bis 19 enthalten die sogenannten Grund- und Menschenrechte. Doch erst Artikel
20 beinhaltet die Prinzipien der Staatsstruktur. („Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat / Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus … / Die
Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung … gebunden. / Gegen jeden, der es
unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Wider-
stand…“)
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Ausgerechnet Artikel 20, der die demokratische, rechts- und sozial-
staatliche Grundordnung unserer Republik enthält, den Politikern den
erlaubten Rahmen für ihr Wirken setzt, dem Volk die volle
Souveränität („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“) und allen
Deutschen ein Recht zum Widerstand zuspricht, fehlt am Bundestag.
Boes wollte diese Lücke schließen. Der Bundestag lehnte das immer wieder ab. Nach
dem Grundsatz: „Wenn die Politik sich nicht kümmert, ist es die AUFGABE DER BÜRGER,
für die Wiedererrichtung des Grundgesetzes einzutreten, auch – UND GERADE ! – wenn es
den Politikern nicht passt!“ hat Boes den Artikel 20 am Bundestag dann ohne Geneh-
migung des Bundestags errichtet. Neben der Staatstruktur (Artikel 20) war so die
Selbstermächtigung der Bürger gegenüber einer immer mehr grundgesetzfernen Politik
mit ins Bild zu bringen.
Für den Bundestag stellt die Aufrichtung der Stele damit allerdings eine „Gefährdung der
öffentlichen Ordnung“ dar. Und die Stele soll jetzt als Tatwerkzeug vernichtet werden.
Kunstvernichtung in Deutschland –
die Vernichtung des Ideales unserer Republik –
ein wahrhaft großes Thema.
Und zugleich ein treffendstes Bild für die Wirklichkeit.
Die Sache ist jetzt zum Bundesverfassungsgericht gebracht.
- Siehe https://deine-verfassung.de/akt13/BVerfG.pdf
Der Verein ist gespannt auf die Entscheidung
