Startschuss für unsere neue Video-Serie! In den nächsten Wochen veröffentlichen wir regelmäßig neue Folgen mit wertvollem Expertenwissen zu den Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Arbeitsmarktpolitik.
Heute starten wir mit den Grundlagen und bauen Schritt für Schritt auf – im ersten Clip erklären wir, was es mit dem Gewerbeschein auf sich hat und welche Kategorien der Selbstständigkeit es überhaupt gibt.
Und falls ihr eure eigenen Erfahrungen rund um das Thema Selbstständigkeit teilen wollt, freuen wir uns auf eure Kommentare.
Transkript und weiterführende Links:
Gewerbeschein? Und welche Kategorien gibt es eigentlich? Wer sich selbstständig macht, fragt sich zuerst einmal: Brauche ich eigentlich einen Gewerbeschein für die Tätigkeit? Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, da man sie im Detail betrachten muss. Es gibt drei Kategorien:
Freiberufler
Neue Selbstständige
Gewerbetreibende
Gewerbeschein-pflichtig sind nur diejenigen, die entweder in der Liste der freien Gewerbe aufscheinen oder ein reglementiertes Gewerbe ausüben wollen.
Liste der freien Gewerbe: 🔗https://www.bmwet.gv.at/Services/Publ...
Liste der reglementierten Gewerbe: 🔗https://www.bmwet.gv.at/Services/Publ...
Was sind klassische Gewerbe?
Zum Beispiel handwerkliche Berufe, Handel, IT-Dienstleistungen und auch Lebens- und Sozialberaterinnen und -berater.
Freiberufliche Tätigkeiten sind solche, die verkammert sind. Das heißt, um diesen Beruf auszuüben, muss man in einer Kammer Mitglied sein. Das gilt zum Beispiel für Architektinnen und Architekten, für Ärzte oder auch für Rechtsanwältinnen und -anwälte. Diese benötigen keinen Gewerbeschein, müssen jedoch die Bedingungen der jeweiligen Kammer erfüllen, um ihren Beruf ausüben zu dürfen.
verkammerte Berufe: 🔗https://startup.usp.gv.at/gruendung/u...
Und dann gibt es noch die neuen Selbstständigen. Das sind in erster Linie Künstlerinnen und Künstler, Journalisten oder auch Trainer und Vortragende. Die großen Gruppen sind also die künstlerischen Berufe, die lehrenden Berufe und die Medienschaffenden in dieser Form. Für diese Berufsgruppen gilt: Sie brauchen weder einen Gewerbeschein noch müssen sie in einer Kammer Mitglied sein. Die Berufsausübung ist frei.
Neue Selbständige: 🔗https://www.usp.gv.at/themen/mitarbei...
Warum ist das relevant?
Gewerbetreibende unterliegen anderen Regeln als neue Selbstständige. Auch in der Anmeldung und den Mechanismen gibt es Unterschiede. Wenn wir uns die Sozialversicherung anschauen, ist es so, dass Gewerbetreibende von Anfang an vollversichert sind. Sie können jedoch einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung stellen, wenn ihre jährlichen Einkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben.
Bei den neuen Selbstständigen ist es genau umgekehrt: Diese müssen aktiv melden, dass ihre Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, damit sie vollversichert werden.
Ein weiterer Unterschied ist, dass Gewerbetreibende auf der einen Seite in der Unfallversicherung pflichtversichert sind, während dies für die neuen Selbstständigen nicht gilt. Diese müssen, wenn sie lediglich geringfügig dazu verdienen, nicht unfallversichert sein.
Sozialversicherung von Selbstständigen 🔗https://www.wko.at/sozialversicherung...
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