Was wir im Zuge unserer Beratungen immer wieder festgestellt haben hier bei Smart, ist: Die meisten Menschen wissen gar nicht, wie sich die Lohnabgaben zusammensetzen.
Es ist nicht so, dass das Bruttogehalt das ist, was der Arbeitgeber zahlt, und das Nettogehalt das, was die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bekommt. Nein, es gibt nämlich noch die Arbeitgeberanteile – und die machen auch einen deutlichen Anteil aus.
Das bedeutet: Bekommt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ein Nettogehalt von 2.000 Euro, sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, die abzuführen sind an die Steuerbehörde, an die Sozialversicherung, aber auch an die Stadt – als Kommunalsteuer und diverse kleine Steuern, und zum Beispiel in Wien die U-Bahn-Steuer – im Gesamtbetrag rund 1.500 Euro zusätzlich.
Sprich: Wenn dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin 3.500 Euro für dich zahlt, bleiben bei dir lediglich 2.000 Euro übrig.
Das heißt im Grunde: Der Unterschied zwischen selbständiger Tätigkeit und Angestelltentätigkeit, wenn es darum geht, welche Abgaben zu zahlen sind, ist marginal.
Man hat allerdings in einem Angestelltenverhältnis natürlich die Vorteile, dass man einen bezahlten Krankenstand in Anspruch nehmen kann, wenn man krank ist. Dadurch reduziert sich das Risiko. Und: Der Papierkram ist weg! Denn wer macht das schon gerne – wer kümmert sich schon gerne um die Steuern, um die Sozialversicherung, und hat das immer am Schirm?
Man muss Angst haben, hier Fehler bei der Abrechnung zu machen oder irgendwelche Fristen und Termine zu versäumen. Wenn dann mal das Geld am Konto knapp ist und man nicht zahlen kann in der Selbstständigkeit, dann kostet das einiges an Nerven! Natürlich ist es möglich, hier auch Fristverlängerungsanträge zu stellen und dergleichen, aber es bedeutet wieder Stress und Sorgen.
Hier ist eine Anstellung doch deutlich angenehmer, wenn es um diese Dinge geht. Und vergessen darf man auch nicht, dass Angestellte, die vollversichert angestellt sind, automatisch in der Arbeitslosenversicherung sind. Das heißt: Im Falle einer Arbeitslosigkeit sind sie monetär abgesichert.
Bei Selbstständigen ist das leider etwas anders. Grundsätzlich sind Selbstständige nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert. Das heißt: Wenn die Auftragslage schlecht ist und die Einnahmen zurückgehen, müssen sie sich hierfür selbst vorab einen Polster erwirtschaften, sofern sie nicht die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen haben.
Wobei hier die Regeln relativ kompliziert sind: Wer die Frist am Anfang versäumt nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (6 Monate), kann erst nach dem 8. Jahr wieder freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eintreten.
Weiterführende Links:
- Lohnkostenrechner:https://www.karriere.at/hr/lohnkostenrechner
- Arbeitslosenversicherung Selbstständige:https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816653&portal=svsportal
- Brutto-Netto-Rechner:https://www.finanz.at/steuern/brutto-netto-rechner/
#Sozialversicherung #Arbeitgeberanteile #Finanzwissen #Existenzgründung #Smartcoopaustria #Steuern
#Selbstständigkeit #AngestelltVsSelbstständig #Lohnabgaben
(https://www.youtube.com/watch?v=Yeb7r6XNRfE&t=22s)